Ferienwohnung - Am Burgberg 2 - 52224 Stolberg-Vicht
Ferienwohnung - Am Burgberg 2 - 52224 Stolberg-Vicht

Mietvertrag der FeWo Am Burgberg2 in 52224 Stolberg

Ankunft am Anreisetag 14:00 Uhr oder nach Absprache; Verlassen der Wohnung am Abreisetag um 11:00 Uhr, oder nach Absprache; Die Endreinigung wird grundsätzlich vom Vermieter durchgeführt.

  1. Der Vertragsabschluß kommt bei Buchung und anschließender schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Ferienwohnung wird dem Mieter ab Belegung sauber zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer hat der Mieter die Wohnung selbst in Ordnung und sauber zu halten (Endreinigung siehe Punkt 2). Mit Rücksicht auf Nichtraucher ist das Rauchen  n i c h t   gestattet. Sie darf nur mit der vereinbarten Personenzahl und bestimmungsgemäß genutzt werden.
    Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. 
    Erfragen Sie die Rabattstaffel bei längerem Aufenthalt; b.z.w. siehe Preisliste vom 01.05.2023
  2. Der Mietpreis für die Wohnung ist zur Zeit 22,50  bis 28,00 € / Tag (je nach Mietdauer) Bei beruflicher Buchung (z.B. 2 Monteure) wird pro Person ein Preis von 19,- bis 23,- €/ Tag fällig. Hinzu kommen 15,- € Endreinigung (bei Belegung < 3 Tage 7,50 € ; bei Langzeitmieter 30,- €) sowie die Energiekosten, die durch Einzelzähler für Gas; Wasser und Strom ermittelt werden. -wie bei einer normalen Mietwohnung-
  3. Bei längerfristiger Anmietung kann je nach Nutzung und Personenanzahl eine feste Monatsmiete vereinbart werden. Aber auch bei diesem Modell kommen die verbrauchsabhängigen Energiekosten hinzu. Der anfallende Müll ist zu trennen, und der zu entsorgende Restmüll in einem städtischen PVC Sack zu entsorgen. Diesen Sack muss der Mieter selbst kaufen. ( z.B. Dorfladen )
  4. Die Festmiete bei längerem Aufenthalt ist am Monatsanfang zu zahlen, wobei die Energiekostenabrechung am Monatsende zu begleichen ist.
  5. Die vereinbarte Festmiete ohne Energiekosten beträgt ................................ Als Kaution ist eine Monatatsmiete + Energiekosten von 150,- € zu zahlen
  6. Eine Anmeldung bei der Stadt Stolberg ist bei längerer Anmietung der FeWo nach behördlichen Vorgaben erforderlich.
  7. Bestandteil des Mietvertrages ist die allgemeine Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Derzeitiger Stand : 01.02. 2024
  8. Einen Monat vor Vertragsbeginn kann der Mieter kostenlos von der Buchung zurücktreten. Bei einer kurzfristigen Stornierung innerhalb von einem Monat vor Buchungsbeginn werden 40 % des reinen Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 8 Tagen bis zum gebuchten Zeitraum, sind 60 % des reinen Mietpreises zu zahlen.
  9. Reist der Mieter verfrüht ab, oder will vor Ablauf der Restmietdauer die FeWo nicht mehr nutzen, ist die komplette Summe für die vereinbarte Zeit zuzüglich der Endreinigung und Energiekosten fällig. Das tritt vor allen Dingen dann in Kraft, wenn bei Langzeitmieter die automatische 1-Monats Verlägerungsklausel in Kraft getreten ist Die Beendigung vom Mietverhältnis ist schriftlich mitzuteilen. 
  10. Zu den Pflichten des Mieters gehört das sorgfältige Behandeln der gesamten Wohnungseinrichtung. Eventuell beschädigte oder zerstörte Gegenstände und Einrichtungen sind vom Mieter zu ersetzen. In Spülbecken und in die Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hineingeworfen werden. Etwaige Reparaturkosten trägt der Mieter. Die Wohnung wird in einem sauberen und hygienischen Zustand übergeben (frische Bettbezüge, Hand- und Küchentücher, sowie Putzzeug usw.)
  11. Bei der Abreise ist die Wohnung besenrein zu übergeben, die Kochzeile sowie Geschirr und Besteck sind zu säubern und in die Schränke einzuräumen.
  12. Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist dann möglich, wenn durch den Mieter trotz Hinweis und Abmahnung (auch mündlich) es zu vertragswidrigem Verhalten kommt. Auch wenn die Zahlung einer Rechnung ausbleibt, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Das gleiche gilt für den Fall, falls in Folge von nicht vorhersehbaren Ereignissen, die Wohnung nicht bewohnbar sein sollte. Das Abspielen volksverhetzender Musik und Zeigen von rassistischen "Rechten" und  "Linken" Symbolen und Fahnen ist auf dem ges. Grundstück des Vermieters verboten.
  13. Dem Eigentümer oder dessen Vetreter ist jeder Zeit, nach Absprache mit dem Mieter, ungehinderten Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren.
  14. Eine Haftung für den Ausfall bzw. Störung in der Energieversorgung (Fremdbezug) kann nicht übernommen werden. Bei auftretenden von internen Störungen an der Infrastruktur (z.B. Elementarschäden) der Wohnung sind wir bemüht, diese umgehend zu beheben. Es gilt als vereinbart, daß bei Außentemperaturen von < 15 Grad Celsius die Heizungsanlage der FeWo eingeschaltet bleibt. (Sparbetrieb Einstellungen nur durch den Vermieter)
  15. Vor Bezug der Wohnung erkennt der Mieter durch Unterschrift diese Vertragsbestandteile sowie die Nutzungsvereinbarung (wird bei Ankunft übergeben) des Intenetzugangs über WLAN an.
  16. Ein Eingriff in die strukturelle Beschaffenheit der Ferienwohnung ist nicht gestattet. (z.B. Möbel umsetzen, Geräte mon- und demontieren sowie Dekoartikel (auch christliche Kreuze) zu entfernen
  17. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennt der Mieter durch Unterschrift die Vertagsbestandteile an. 
  18. Ein Eingriff in die struktuelle Beschaffenheit der FeWo seitens des Mieters ist nicht gestaattet. (z.B. Möbel umstellen)

 

Mietdauer:

 

 

 

__________________ bis __________________ = __________ Tage / Monate

 

Nach Ende der vereinbarten Mietdauer erfolgt monatlich automtisch eine einmonatige Verlängerung.

Die Kündigungsfrist zur Beendigung dieses Vertrages beträgt einen Monat

Rechnungslegung für die Energiekosten ist am Monatsende;

Zahlung der Miete und Kaution bei Belegung von mehr als einem Monat ist bei Einzug der FeWo zu zahlen.

 

 

 

 

 

Bitte hier die behördlich gemeldete Adresse mit allen Vor- und Zunamen :------

 

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Unterschrift Mieter                                                   Unterschrift Vermieter

 

 

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Datum